Ermittlung des marktüblichen Mietwertes

Für verschiedenste Vertragsverhandlungen oder auch Berechnungen des Finanzamtes benötigen Sie den Wert der so genannten „marktüblichen Miete“. Mit einem Mietwertgutachten wird die Höhe einer solchen angemessenen marktüblichen (fremdüblichen) Miete für eine Mieteinheit oder ein ganzes Objekt ermittelt. Hierbei sind die Daten von Vergleichsobjekten oder Vergleichstransaktionen mit vergleichbaren Lage- und Ausstattungsmerkmalen auszuwerten und auf das Bewertungsobjekt zu übertragen. Der örtliche Mietspiegel sowie Marktberichte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder anderer Marktteilnehmer bilden zusammen mit der langjährigen Marktkenntnis des Gutachters weitere wichtige Grundlagen bei der objektiven Ermittlung des Mietwertes.

Ein Mietwertgutachten ist sehr hilfreich für Mietvertragsverhandlungen und kann beispielsweise gegenüber dem Finanzamt den „fremdüblichen“ Mietwert nachweisen.

steffen schroeder

Steffen Schroeder

Immobiliensachverständiger

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